"Sachkundeprüfung nach § 34a/GewO" Der Lehrgang bereitet die Teilnehmenden intensiv auf die anschließende Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO an der Industrie- und Handelskammer vor. Dieser Kurs richtet sich als beruflicher Einstieg an zukünftige Mitarbeitende im privaten Bewachungsgewerbe. Teilnehmer- /innen unserer Schulungen werden durch unser Team professionell auf schriftliche und mündliche Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer vorbereitet.
Durch die Teilqualifikationen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben Sie in sechs in sich abgeschlossenen Modulen die Möglichkeit, über eine Externen-Prüfung bei der IHK die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abzuschließen. Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen Berufsabschluss vorbereiten. Teilqualifikationen müssen in der Summe alle Aspekte eines Berufsbilds abdecken.
Der Mangel an Fachkräften ist bereits in vielen Regionen und Branchen deutlich spürbar und wird sich durch die demografische Entwicklung weiter verschärfen. Es gibt nach wie vor eine hohe Zahl von Erwachsenen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Als Servicekraft, bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit lernen Sie, sich mit allen Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit vertraut zu machen. Anschließend sind Sie befähigt Führungsaufgaben im Sicherheitsgewerbe zu übernehmen.
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO muss jeder - Unternehmer wie Angestellter erfolgreich vor eine Industrie- und Handelskammer ablegen. Für Unternehmer oder Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens, die sich online oder im Selbststudium auf Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer vorbereiten bieten wir hierzu maßgeschneiderte, unterstützende, individuelle und professionelle Begleitung zum erfolgreichen Bestehen der jeweiligen Prüfungen an.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 müssen alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Unternehmen durchführen. Sie sind verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen. Frühzeitiges Erkennen beugt Störungen im Betrieb und im Arbeitsablauf sowie Fehlzeiten vor. Weiterhin bilden wir nach Absprache Sicherheitsbeauftragte gemäß § 20 der DGUV Vorschrift 1, für Ihr Unternehmen aus.
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Gemäß ASR A2.2 schulen wir in Ihrem Auftrag Brandschutzhelfer/ -innen und organisieren praxisnahe Löschübungen.
Falls Sie in einem Bewachungsunternehmen tätig sind und dabei mit Schusswaffen umgehen müssen Sie jährlich, gemäß DGUV Vorschrift 23 die Waffensachkunde nach §§ 18 ff. der Unfallverhütungsvorschrift "Wach- und Sicherungsdienste" nachweisen. Es werden die Grundlagen im Notwehr- und Waffenrecht, alle Sicherheitsregeln und -Vorschriften, die Waffenbestandteile, Zubehör und Tragearten vermittelt. Es beinhaltet alle nach dem Waffengesetz und der Waffenverordnung geforderten Inhalte, verleiht aber keinen behördlich anerkannten Waffensachkundenachweis.